Welche Namen sind möglich? Bei der Eintragung im Standesamt gibt es Probleme, wenn der gewünschte Vorname ■ die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt, Anstoß erregt oder eine lächerliche Wirkung erzielt, ■ äußerliches Zeichen einer extremen Gesinnung ist, ■ das Geschlecht nicht erkennen lässt. Soll das Kind einen Namen bekommen, der sowohl für Jungen als auch für Mädchen in Frage kommt, etwa Andrea, muss ein eindeutiger Zweitname dazukommen. Innerhalb dieses Rahmens dürfen Eltern aber durchaus neue Namen erfinden beziehungsweise gebräuchliche Namen abwandeln. Eine Freiheit, die immer mehr Menschen nutzen. Nachvollziehbar, dass sich dabei Diskussionen mit dem Standesbeamten ergeben.
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