Was gilt als Name, was nicht? Produktnamen, Sachbezeichnungen und eindeutig als Nachnamen definierte Vornamen sind bei uns nicht erlaubt. Heikler wird die Sache bei Ortsbezeichnungen. Klar ist jedoch, dass Eltern ihren Sohn nicht »Hamburg« oder »Zugspitze« nennen können. Paris dagegen ist möglich. Kurzformen von Vornamen werden meistens als selbstständige Namen anerkannt, aber natürlich kann es auch an diesem Punkt Diskussionen mit dem Standesamt geben. Wer unsicher ist, kann sich Hilfe bei Namensforschern holen (Adressen siehe unten) oder sich seine Wahl eventuell durch ein sprachwissenschaftliches Gutachten bestätigen lassen. Beim Standesbeamten dürfen nur Vornamen eingetragen werden, die auch wirklich irgendwo auf der Welt Vornamen sind. Das ist manchmal schwierig, denn was anderswo als Vorname gilt, wird in Deutschland nicht unbedingt auch als Vorname verstanden. Ein Beispiel: Der Name Dakota. In den USA akzeptiert, hier umstritten. Wirklich ein Name? Das ist oftmals Interpretationssache. Die Folge sind Meinungsverschiedenheiten bis hin zu Prozessen. Wer also Streitigkeiten von vornherein vermeiden möchte, sollte einen Namen aussuchen, der klar als solcher zu erkennen ist. ■ Namensberatung der Universität Leipzig Augustusplatz 10/11 04109 Leipzig Tel.: 09001/887735 begin_of_the_skype_highlighting 09001/887735 end_of_the_skype_highlighting (kostenpflichtige Hotline, 1,86 €/Min.) Es war in 2008 wirklich. ■ Gesellschaft für deutsche Sprache - Sprachberatung -Spiegelgasse 13 65183 Wiesbaden Tel.: 09001/888128 begin_of_the_skype_highlighting 09001/888128 end_of_the_skype_highlighting (kostenpflichtige Hotline 1,86 €/Min.) Es war in 2008 wirklich. |